Arbeitnehmer
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Aktuelles
Pressemitteilung zum Vorstandswechsel
Krankenversicherung der Rentner (Umsetzung Freibetrag)
Andreas Schwarze scheidet als ehrenamtlicher Vorstand zum 31.Dezember 2020 aus
Rentenperspektive 12/2020
Kontakt
PENSIONSKASSE
Deutscher Genossenschaften VVaG
Willy-Brandt-Weg 25
48155 Münster
Wir sind immer für Sie erreichbar!
Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Die E-Mail-Adresse Ihres direkten Ansprechpartners finden Sie auf der Seite Pensionskasse, Team, Mitarbeiter.
Unsere Geschäftszeiten sind
Montag bis Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und Freitag
von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Telefon: 0251 74998-0
Fax: 0251 74998-40
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Welche Tarife bietet die PenkaDG an?
Welche Tarife bietet die PenkaDG an?
Tarif uniFLEX
der neue "passt-sich-Ihnen-an"-Tarif für neue Verträge ab 2018.
- Für Ihre betriebliche Altersversorgung gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber
- Für Ihre persönliche Vorsorge mit selbst finanzierten Beiträgen (z. B. Entgeltumwandlung, Einmalzahlungen, vermögenswirksame Leistungen …)
- Sie haben die Wahl und können jederzeit wechseln zwischen:
- Altersrente*
- Altersrente* und Erwerbsminderungsrente
- Altersrente * und Hinterbliebenenrenten
- Altersrente*, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten
- Sie können den Beitrag jederzeit an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich.
- Sie können – unter gewissen Bedingungen – die Hinterbliebenenversorgung auch für den nicht ehelichen Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt abschließen.
- Sie können sich die Ansprüche auf Alters- oder vorgezogene Altersrente auch in einer Summe auszahlen lassen (Kapitalabfindung).
- Sie können bis zum 70. Lebensjahr Beiträge einzahlen.
- Sie können wählen zwischen einem Jahresbeitrag und einer monatlichen Beitragszahlung (ohne Zusatzkosten).
Die Grundversicherung 2005
für Verträge bis 31.12.2017
Die Grundversicherung 2005 kann von Ihnen genutzt werden, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber eine zusätzliche Leistung für das Alter aufbauen wollen.
Hier haben Sie die Wahl zwischen den Risikobausteinen
- Altersrente (vorgezogene Altersrente) und Erwerbsminderungsrente
oder - Altersrente (vorgezogene Altersrente), Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten
Ihr Vorteil: Die Kombination kann während der Vertragslaufzeit durchaus gewechselt werden. Sie können die Hinterbliebenenrente hinzu- und später gegebenenfalls wieder abwählen. Hinterbliebene sind Witwe, Witwer, eingetragener Lebenspartner und Waisen.
Somit können Sie die Versicherung jederzeit an Ihre individuelle Lebenssituation anpassen.
Wenn Sie es wünschen, können die Ansprüche auf Alters- oder vorgezogene Altersrente auch einmalig in einer Gesamtsumme (Kapitalabfindung) ausgezahlt werden.
Die Individualversicherung 2005
für Verträge bis 31.12.2017
Für die persönliche Vorsorge mit selbst finanzierten Beiträgen (z. B. Entgeltumwandlung*) können Sie die Individualversicherung 2005 wählen.
In besonderen Fällen kann aber auch Ihr Arbeitgeber diese Versicherung finanzieren.
Welche individuelle Lösung in dieser Hinsicht für Sie am vorteilhaftesten ist, darüber beraten wir Sie gern.
Die Individualversicherung 2005 kann von Ihnen gewählt werden, wenn
- Sie über Ihren Anteil in der Grundversicherung 2005 hinaus die Entgeltumwandlung nutzen wollen
- Sie freiwillig neben der Grundversicherung 2005 höhere Beiträge einzahlen wollen
- ein gemäß § 10 a EStG geförderter Beitrag eingezahlt werden soll (Riester-Rente)
- eine Aufnahme in die Grundversicherung 2005 wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr möglich ist
- Beiträge des Arbeitgebers fließen sollen, die tarifvertraglich festgelegt sind
- ein Einmalbeitrag (z. B. aus einer Abfindung) eingezahlt werden soll
- Sie einen bestehenden Vertrag zur bAV an die PenkaDG übertragen möchten
Sie können flexibel zwischen folgenden Risikobausteinen wählen:
- Altersrente (vorgezogene Altersrente)
- Altersrente (vorgezogene Altersrente) und Erwerbsminderungsrente
- Altersrente (vorgezogene Altersrente) und Hinterbliebenenrenten
- Altersrente (vorgezogene Altersrente), Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten
Ihr Vorteil: Die Kombination kann während der Vertragslaufzeit durchaus gewechselt werden.
Somit können Sie auch die Individualversicherung 2005 an Ihre jeweilige Lebenssituation anpassen.
In der Individualversicherung 2005 ist die Kapitalabfindung ebenfalls möglich. Ausgenommen hiervon sind lediglich Ansprüche, die nach § 10 a EStG (Riester-Rente) gefördert wurden.
* Der Arbeitnehmer lässt einen Teil seines Bruttogehaltes in Ansprüche auf Zahlungen von Beiträgen zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt durch eine – vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebene – Beitrittserklärung. Daneben muss der Antragsteller (Mitarbeiter) eine „Erklärung zum Gesundheitszustand“ ausfüllen (3 Fragen zum Gesundheitszustand).
Wie erfolgt die Beitragszahlung an die PenkaDG?
Wie erfolgt die Beitragszahlung an die PenkaDG?
Die Beiträge der Arbeitgebermitglieder und der ordentlichen Mitglieder (Mitarbeiter) werden in der Regel für das laufende Kalenderjahr vom Arbeitgebermitglied spätestens bis zum 31. März entrichtet.
Die Beitragszahlung endet mit der Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft sowie mit Ablauf des Monats, in dem der Versicherungsfall eintritt.
Wird der Mitarbeiter nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen über die Fortführungsmöglichkeiten seiner Versicherung informiert?
Wird der Mitarbeiter nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen über die Fortführungsmöglichkeiten seiner Versicherung informiert?
Ja. Das versicherte Mitglied wird von der PenkaDG über die bestehenden Fortführungsmöglichkeiten schriftlich informiert.
Elternzeit/ Krankheit/ unbezahlter Urlaub
Elternzeit/ Krankheit/ unbezahlter Urlaub
Enden die Gehaltszahlungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Elternzeit, bei längerer Krankheit oder bei unbezahltem Urlaub, hat das Mitglied die Möglichkeit, eigene Beiträge in der bisherigen Form einzuzahlen.
Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung
Arbeitnehmer haben das Recht auf Entgeltumwandlung!
Gemäß §1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze* in der gesetzlichen Rentenversicherung (2018 = 3.120 €) für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden.
Gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz können am dem 1, Januar 2018 vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt 8% der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden. (das sind in 2018: 6.240 €)
* Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Bruttolohnbetrag, von dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. In 2018 liegt diese Grenze bei 78.000 € jährlich.
Was heißt Entgeltumwandlung?
Der Arbeitnehmer lässt einen Teil seines Bruttogehaltes in Ansprüche auf Zahlungen von Beiträgen an die PENSIONSKASSE Deutscher Genossenschaften VVaG umwandeln. Gleichzeitig verpflichtet sich der Arbeitgeber, diesen Teil bei der PENSIONSKASSE Deutscher Genossenschaften VVaG einzuzahlen, um für den Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen.
Ziel der Entgeltumwandlung
Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen und fürs Alter vorsorgen! Denn nur Beiträge, die der Arbeitgeber einzahlt, genießen Steuervorteile.
Vorteile
Beiträge aus Entgeltumwandlung sind jetzt bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze* Steuerfrei. (2018 = 6.240 €) Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind allerdings nur 4 % der Beitragsmessungsgrenze. Die Vorteile sind am Beispiel einer Gehaltsabrechnung dargestellt:
* Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Bruttolohnbetrag, von dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. In 2018 liegt diese Grenze bei 78.000 Euro jährlich.
** Aufstockungsbetrag: Ab 2005 ist eine frühere steuerliche Förderung (so genannte „Pauschalsteuerregelung“) für neue Versicherungen abgeschafft worden. Dafür wurde für neue Versicherungen ab 2005 die steuerliche Förderung um einen zusätzlichen Festbetrag von 1.800 Euro erhöht; dieser Betrag ist allerdings sozialversicherungspflichtig.
Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro zahlt monatlich 100 Euro bei der PENSIONSKASSE Deutscher Genossenschaften VVaG ein.
ohne Entgeltumwandlung | mit Entgeltumwandlung | |
---|---|---|
Bruttogehalt | 4.000,00 € | 4.000,00 € |
Entgeltumwandlung aus dem Brutto | 0,00 € | ./. 100,00 € |
= zu versteuern | 4.000,00 € | 3.900,00 € |
./. Steuern (Klasse 4, 0 Kinder) und Sozialabgaben | ./. 1.626,01 € | ./. 1.571,93 € |
= Nettogehalt | 2.373,99 € | 2.328,07 € |
Beitragszahlung aus dem | ./. 100,00 € | 0,00 € |
= Verfügbares Netto | 2.273,99 € | 2.328,07 € |
(Stand: Januar 2018) | Monatlicher Vorteil: 54,08 € |
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen
Sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zugunsten Ihrer Altersvorsorge!
VL - weniger Nettogehalt
Für vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber (40 € im Monat) fallen Steuern und Sozialabgaben an. Diese zusätzlichen Belastungen reduzieren am Monatsende Ihr Nettogehalt.
Betriebliche Altersversorgung - die clevere Alternative
Wenn Sie den VL-Betrag in einen Beitrag für die betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln, sparen Sie dafür die Steuern und auch die Sozialversicherungsbeiträge.
Mit Hilfe der gesetzlichen Förderung kann doppelt so viel (und mehr) Beitrag in Ihre Altersversorgung fließen als über die VL.
Warum ist das so?
Durch die Steuer- und Sozialversicherungspflicht des VL-Betrages von 40 €, den Ihr Arbeitgeber für Sie leistet, reduziert sich Ihr Nettogehalt. Wählen Sie statt VL eine betriebliche Altersversorgung, dann werden die Beiträge aus dem Bruttogehalt gezahlt. Das ergibt einen deutlich höheren Sparbeitrag bei gleichem Nettoeinkommen:
Gleiches Netto, doppelte Vorsorge
Berechnungsbeispiel Arbeitnehmer:
ledig, kein Kind, Steuerklasse 1 (Stand: Januar 2018)
Mit VL | bAV statt VL | |
---|---|---|
Brutto-Entgelt | 2.500 € | 2.500 € |
Arbeitgeberzuschuss VL/bAV | + 40 € | + 40 € |
Steuerfreie Entgeltumwandlung bAV | 0 € | - 80 € |
Bruttoentgelt nach Entgeltumwandlung | = 2.540 € | = 2.460 € |
Lohnsteuer/SolZ/KiSt | - 370 € | - 347 € |
Sozialabgaben | - 525 € | - 508 € |
Überweisung VL | - 40 € | 0 € |
Netto-Auszahlung | = 1.605 € | = 1.605 € |
Statt 40 € VL fließen 80 € in Ihre betriebliche Altersversorgung – bei gleichem Netto-Entgelt!
Wichtig
- Wenn Sie bereits einen VL-Vertrag abgeschlossen haben, geht dieser nicht verloren, sondern kann ruhend fortbestehen.
- Neben der reinen Altersversorgung besteht auch die Möglichkeit der Erwerbsminderungsvorsorge und der Hinterbliebenenabsicherung.
- Wenn Sie vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, bleibt Ihnen die betriebliche Altersversorgung statt VL in jedem Fall erhalten: denn Ihre betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung ist sofort gesetzlich geschützt und kann nicht verfallen (unverfallbar).
Steuern auf Beiträge
Steuern auf Beiträge
Welche Steuern werden auf die Beiträge fällig?
Die Beiträge zu Verträgen ab dem 1.1.2005 werden steuerlich anders behandelt als zu Altverträgen (bis 31.12.2004). Grund hierfür ist das zum 1.1.2005 eingeführte Alterseinkünftegesetz.
Da sich die Rechtslage bzw. die Interpretation der Rechtslage ständig ändert, haben wir auf eine ausführliche Erläuterung verzichtet. Im Einzelfall beraten wir Sie gerne.
Fälligkeit der Leistungen
Fälligkeit der Leistungen
Wann bekomme ich eine Altersrente?
Anspruch auf eine Altersrente besteht, wenn Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und die Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beginnt, spätestens nach Vollendung des 67. Lebensjahres.
Wann bekomme ich eine vorgezogene Altersrente?
Eine vorgezogene Altersrente kann jederzeit ab Vollendung des 60./62.* Lebensjahres abgerufen werden. Bedingung hierfür ist aber, dass das der Mitgliedschaft zugrunde liegende Arbeitverhältnis beendet wurde.
Die vorgezogene Altersrente ist niedriger als die Altersrente, die man mit 67 Jahren erhält. Damit wird die verlängerte Rentenzahldauer ausgeglichen.
Wann bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente?
Eine Erwerbsminderungsrente** wird immer dann gezahlt, wenn durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine teilweise oder volle Erwerbsminderung festgestellt und hierüber ein entsprechender Bescheid erteilt wurde.
Ein solcher Bescheid löst bei uns immer die volle Erwerbsminderungsrente aus; unabhängig davon, ob der gesetzliche Rentenversicherungsträger die teilweise oder aber die volle Erwerbsminderung festgestellt hat.
* abhängig vom Vertragsbeginn
** Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung um eine teilweise Absicherung gegen den Verlust des Einkommens infolge einer Invalidität.
Wann fließt eine Hinterbliebenenrente?
Die Hinterbliebenenrente setzt ein, wenn das Mitglied verstorben ist und unterhaltsberechtigte Hinterbliebene (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, ggf. nicht ehelicher Lebensgefährte, Kinder) hinterlässt. Die Leistungen müssen beantragt werden (Vorlage der Sterbeurkunde etc.).
Wann bekomme ich eine Kapitalabfindung?
Abgefunden werden können ausschließlich die Ansprüche auf Alters- bzw. vorgezogene Altersrente. Bedingung für die Auszahlung ist, dass der Antrag mindestens 3 Jahre (Tarif uniFLEX: 11 Monate) vor dem gewünschten Auszahlungstermin eingereicht wird und die Vertragslaufzeit mindestens 15 Jahre + 1 Monat beträgt.
Der Antrag wird formlos vom Arbeitgeber gestellt. Der Arbeitnehmer stimmt diesem Antrag lediglich zu. Nicht abfindbar sind Renten, die nach § 10 a EStG (Riester-Renten) gefördert wurden.
Der Auszahlungstermin der beantragten Kapitalabfindung soll verschoben werden?
Soll der im Kapitalabfindungsantrag vorgegebene Abfindungstermin verschoben werden, ist Folgendes zu beachten:
- Grundversicherung „alt": Eine Verschiebung der Kapitalabfindung ist auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich, soweit zwischen dem Eingang des ursprünglichen Abfindungsantrages und dem neuen Auszahlungstermin weiterhin eine 3-Jahresfrist gewahrt bleibt.
- Grund- und Individualversicherung 2005: Eine Verschiebung der Kapitalabfindung ist auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Mit Eingang des Verschiebungsantrages beginnt die 3-Jahresfrist erneut zu laufen. Soweit im Falle der Grundversicherung 2005 ein zusätzlicher Vertrag im Rahmen der Grundversicherung „alt" besteht, verbleibt es insgesamt bei der Regelung zur Grundversicherung „alt" (vgl. oben).
- Tarif uniFLEX: Eine Verschiebung der Kapitalabfindung ist auf Antrag des Arbeitgebers mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Ein Antrag auf Änderung des Auszahlungstermins bedarf der Zustimmung der Kasse. Der Antrag auf Änderung des Auszahlungstermins muss mindestens 3 Monate vor dem geänderten Auszahlungstermin gestellt werden.
Wann wird Sterbegeld gezahlt?
Sterbegeld in Höhe der vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge, maximal jedoch 7.669 Euro, wird nur gezahlt (an die Erben), wenn keine Rente geflossen ist und keine Hinterbliebenen eine Rente abrufen können.
Welche Unterlagen müssen im Leistungsfall eingereicht werden?
Für den Abruf von Leistungen ist ein formloser Antrag erforderlich.
Diesem Antrag sollte in jedem Fall beigefügt werden:
- eine Kopie des gültigen Personalausweises,
- die Bankverbindung,
- die Krankenkassendaten,
- die steuerliche Identifikationsnummer
- der Nachweis der Elterneigenschaft*
- Angabe der Rentenversicherungsnummer
- Kopie der Heiratsurkunde
* Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag. Eltern müssen den Nachweis für Kinder erbringen. Das Gesetz schreibt keine konkrete Form des Nachweises vor. Berücksichtigt werden Urkunden wie z. B. Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch des Standesamtes usw.
Bei Altersrenten reicht eine Vorlaufzeit von 8 Wochen vor Rentenbeginn, um eine termingerechte Auszahlung sicherzustellen.
Je nach Rentenart können aber zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Leistungshöhe
Leistungshöhe
Wie errechnet sich die Leistung?
Grundsätzlich berechnen sich unsere Leistungen nach den eingezahlten Beiträgen.
In unseren Tarifen werden die jährlichen Beiträge in jährliche Rentenbausteine umgerechnet. Die Summe der Rentenbausteine über die gesamte Versicherungsdauer ergibt die jährliche bzw. monatliche Rentenzahlung.
Was sind Gewinnzuschläge?
Jedes Jahr lässt die Pensionskasse ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellen. In diesem Gutachten wird u. a. ermittelt, wie hoch die Überschüsse aus den Vermögensanlagen und den statistischen Annahmen (Lebenserwartung, Erwerbsminderungs- und Sterbewahrscheinlichkeiten) sind.
Ein sich eventuell ergebender Überschuss wird auf Beschluss der Mitgliederversammlung unter dem Begriff „Gewinnverwendung“ auf die Anwartschaften* und die laufenden Renten verteilt.
* Von einer Anwartschaft ist bei einem rechtlich gesicherten Anspruch auf ein Recht (z. B. Rentenanspruch) die Rede, wenn dessen Voraussetzungen noch nicht (voll) erfüllt sind.
Verändern sich die Renten oder bleiben sie statisch?
Siehe hierzu die Antwort zur Frage „Was sind Gewinnzuschläge?“
Werden andere Renten angerechnet?
Eine Anrechnung von Renten, die von anderen Versorgungsträgern gezahlt werden, erfolgt auf unsere Leistungen nicht.
Hinterbliebene
Hinterbliebene
Ist meine Familie versorgt?
Soweit bei der Auswahl der Risikobausteine die Hinterbliebenenversorgung einbezogen wurde, besteht ein Anspruch auf Leistungen im Todesfall.
Dieser beträgt für den überlebenden Ehepartner 60% des Anspruchs, auf den das verstorbene Mitglied/Rentner zum Zeitpunkt des Todes Anspruch gehabt hätte. Die Waisenversorgung beträgt 15%* pro Kind, auch berechnet vom jeweiligen Anspruch des Mitglieds/Rentners zum Zeitpunkt des Todes. Die Obergrenze beträgt aber insgesamt 100%, so dass eine Witwe oder ein Witwer mit 3 Kindern nicht 105% erhält, sondern bei 100% eine Kappung erfolgt.
Kann mein Lebenspartner auch Leistungen erhalten?
Eingetragene Lebenspartner erhalten – wie hinterbliebene Ehepartner – einen Hinterbliebenenrentenanspruch.
Kann sich mein Ehepartner auch bei der Pensionskasse versichern?
Sofern ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Genossenschaft vorliegt, ist das überhaupt kein Problem. Ansonsten ist ein Beitritt zur Pensionskasse nicht möglich.
Macht die Pensionskasse auch für Unverheiratete Sinn?
In jedem Fall sollten auch Ledige der Pensionskasse beitreten. Sie benötigen die von der Pensionskasse angebotenen Leistungen ebenso wie Verheiratete. Dies bezieht sich insbesondere auch auf den Erwerbsminderungsschutz. Im Tarif uniFlex ist unter Umständen auch die Hinterbliebenenversorgung des nicht ehelichen Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt möglich.
* bei Halbwaisen und 30% bei Vollwaisen
Steuern und Sozialversicherung auf Leistungen
Steuern und Sozialversicherung auf Leistungen
Welche Steuern werden auf die Renten fällig?
Für die Besteuerung unserer Rentenleistungen gibt es zwei Verfahren:
- Sofern die Beiträge zur Finanzierung der Rentenleistungen pauschal oder individuell versteuert wurden, unterliegt nur der vom Alter bei Renteneintritt abhängige Ertragsanteil* der Besteuerung. Dieser beträgt z. B. im 65. Lebensjahr 18%.
- Wurde die Leistung aus steuerfreien Beiträgen aufgebaut, muss die Rente folgerichtig der vollen Steuer unterworfen werden.
Aufgrund der uns vom Arbeitgeber übermittelten Informationen darüber, wie er die Beiträge versteuert oder nicht versteuert hat, können wir die Quote der voll- bzw. der ertragsanteilssteuerpflichtigen Rente ermitteln und teilen sie dem Rentenempfänger bei Renteneintritt mit. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für das Finanzamt.
* Die Höhe des Ertragsanteils einer Rente, also der Zins, der in den Rentenzahlungen enthalten ist, wird mithilfe eines Prozentsatzes gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ermittelt. Für die Höhe des Ertragsanteils ist bei lebenslänglichen Renten das Renteneintrittsalter entscheidend. Je früher der Eintritt erfolgt, umso höher wird der Ertragsanteil angesetzt.
Welche Sozialversicherungsbeiträge werden für die Renten fällig?
Im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze* müssen von der Rentenzahlung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Wir, als Rentenzahlstelle, müssen die entsprechenden Beiträge an die zuständige Krankenkasse abführen. Ab 1. Januar 2018: steuerlich geförderte Riester-Renten werden künftig nicht mehr mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet.
* Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Bruttolohn- oder Rentenbetrag, von dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird von der Bundesregierung jährlich angepasst.
Warum muss die Elterneigenschaft* nachgewiesen werden?
Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag.
Insofern müssen wir prüfen, ob Kinder vorhanden sind, die dann zu einer Reduzierung des Pflegeversicherungssatzes führen.
*Das Gesetz schreibt keine konkrete Form des Nachweises vor. Berücksichtigt werden Urkunden wie z. B. Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch des Standesamtes usw.
Welche Steuern werden auf Kapitalabfindungen fällig?
Das Berechnungsverfahren für die Steuer bei Kapitalauszahlungen ist ausgesprochen kompliziert.
Stark vereinfacht kann man sagen, dass die Teile der Kapitalabfindung, die auf versteuerten Beiträgen beruhen, steuerfrei ausgezahlt werden. Die Teile der Kapitalabfindung, die aus unversteuerten Beiträgen stammen, werden der vollen Steuer unterworfen. Darüber hinaus können noch weitere Faktoren zu steuerpflichtigen Leistungen führen.
Hier sollten Sie gegebenenfalls ein Gespräch mit uns suchen.
Da wir keine steuerliche Beratung vornehmen dürfen, nehmen Sie bitte für ausführliche steuerliche Auskünfte Kontakt mit einem Steuerberater auf.
Welche Sozialversicherungsbeiträge werden auf Kapitalabfindungen fällig?
Seit dem 1.1.2004 müssen auch von Kapitalauszahlungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden. Wir sind gesetzlich verpflichtet, derartige Kapitalzahlungen an die Krankenkasse zu melden. Die Beitragszahlungen müssen Sie dann selbst vornehmen.
Arbeitgeberwechsel
Arbeitgeberwechsel
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?
Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Fortführung der Mitgliedschaft mit Beitragszahlung
- durch den neuen Arbeitgeber (sofern es ein Mitgliedsunternehmen ist)
- als außerordentliches Mitglied
- Beitragsfreistellung
- Übertragung des Deckungskapitals (Zusagen ab 2005)
Die Übertragung von Deckungskapital ist nur für Verträge möglich, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis ohne neuen Arbeitgeber beendet wird?
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass Klarheit über einen neuen Arbeitgeber besteht, hat das ausgeschiedene Mitglied 3 Monate Zeit um festzulegen, wie es mit der Versicherung weitergehen kann und soll.
Riester-Rente
Riester-Rente
Was ist die Riester-Rente?
Mit der „Riester-Rente“ (richtig: Förderrente gemäß § 10 a EStG) will der Gesetzgeber Arbeitnehmer animieren, zusätzliche Leistungen für das Alter aufzubauen.
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Die Förderkonzeption sieht eine zweistufige Förderung nach dem Günstigkeitsprinzip vor.
Zunächst wird eine Förderung der eingezahlten Beiträge durch Grund- und Kinderzulagen vorgesehen.
In der zweiten Stufe wird durch eine so genannte Günstigkeitsprüfung des zuständigen Finanzamtes festgestellt, ob ein Sonderausgabenabzug möglicherweise der günstigere Weg gewesen wäre.
Welche Förderung erreiche ich damit?
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
Jahr | jährliche Grundzulage pro Person | jährliche Kinderzulage pro Kind |
---|---|---|
ab 2008 | 154 Euro | 185 Euro (300 Euro für ab 2008 geborene Kinder) |
ab 2018 | 175 Euro | 185 Euro (300 Euro für ab 2008 geborene Kinder) |
Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld bestand. Sie beträgt 185 Euro für bis 2007 geborene Kinder, 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Kann ich bei der Pensionskasse eine Riester-Rente abschließen?
Bei uns kann ein förderfähiger Vertrag abgeschlossen werden.
Rürup-Rente
Rürup-Rente
Was ist die Rürup-Rente?
Unter Rürup-Rente wird verstanden, dass ein Arbeitnehmer seine aus dem Nettogehalt gezahlten Beiträge zu einer Versicherung als Sonderausgaben geltend machen kann, sofern diese Versicherung die Kriterien erfüllt, die das Einkommensteuerrecht bei einer privaten Leibrentenversicherung verlangt. Einen dafür geeigneten Tarif bieten wir nicht an.
Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich
Wird eine Ehe geschieden, so werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen auch die bei unserer Pensionskasse erworbenen Anwartschaften einzeln ausgeglichen (sogenannte interne Teilung).
Dies führt regelmäßig dazu, dass die Rentenansprüche eines scheidungswilligen Mitglieds anteilsmäßig gekürzt und gleichzeitig seinem(r) ehemaligen Ehepartner(in) ein entsprechender Kapitalwert gutgeschrieben wird.
Durch diese Gutschrift wird für den(r) ehemaligen Ehepartner(in) –in Abhängigkeit vom Tarif unseres Mitglieds – ein neuer Versicherungsvertrag mitsamt einer eigenen Mitgliedschaft bei unserer Pensionskasse begründet.
Darüber hinaus ist es für unsere Mitglieder grundsätzlich auch möglich, Ansprüche, die bei einem anderen Versorgungsträger erworben wurden, durch Kapitalübertragung auf unsere Pensionskasse auszugleichen (sogenannte externe Teilung).
Unsere Pensionskasse bietet ihren Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Mitgliedern einen umfassenden Service an, so dass sich diese im Scheidungsfall weder um die entsprechenden Auskünfte an das Familiengericht noch um die sich anschließende Anwartschaftsübertragungen kümmern müssen.