Rentner
Aktuelles
Pressemitteilung zum Vorstandswechsel
Krankenversicherung der Rentner (Umsetzung Freibetrag)
Andreas Schwarze scheidet als ehrenamtlicher Vorstand zum 31.Dezember 2020 aus
Rentenperspektive 12/2020
Kontakt
PENSIONSKASSE
Deutscher Genossenschaften VVaG
Willy-Brandt-Weg 25
48155 Münster
Wir sind immer für Sie erreichbar!
Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Die E-Mail-Adresse Ihres direkten Ansprechpartners finden Sie auf der Seite Pensionskasse, Team, Mitarbeiter.
Unsere Geschäftszeiten sind
Montag bis Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und Freitag
von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Telefon: 0251 74998-0
Fax: 0251 74998-40
E-Mail: Bitte aktivieren Sie JavaScript, um die hinterlegte E-Mail-Adresse anzuzeigen.
Rentenleistungen
Mitgliedsrenten werden gezahlt in Form von Altersrente, vorgezogener Altersrente sowie Erwerbsminderungsrente.
Hinterbliebenenrente wird nach dem Tod eines Mitgliedes oder eines Rentenempfängers als Witwen-, Witwer- oder Waisenrente gewährt.
Eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG werden Ehegatten gleichgestellt. **)
Höhe der Hinterbliebenenrente:
Witwen- oder Witwerrente | 60 %* | **) |
Vollwaisenrente | 30 %* | **) |
Halbwaisenrente | 15 %* | **) |
* der Mitgliedsrente, auf die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch oder Anwartschaft hatte.
**) Beim Tarif uniFLEX (Neue Verträge ab 1. Januar 2018) gilt Folgendes:
- Hinterbliebenenversorgung auch für den nichtehelichen Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt - unter gewissen Bedingungen - möglich (60 %)
- Waisenrente einheitlich 15 %
Welche Leistungen im Einzelfall gezahlt werden, hängt von den von Ihnen gewählten Risikobausteinen ab.