Arbeitnehmer

Wer früh startet, ist später besser versorgt.

Mit unserer betrieblichen Altersvorsorge sorgen Sie für Ihr Alter vor und bessern Ihre gesetzliche Rente auf. Zahlen Sie heute ein und investieren Sie in Ihre Vorsorge für Morgen. So können Sie nicht nur Ihren Lebensstandard nach Renteneintritt halten, sondern auch schon als Arbeitnehmer sorgenfrei in Richtung Zukunft schauen.

Suchen Sie den idealen Partner für Ihre betriebliche Altersversorgung und sind Sie Mitarbeiter einer Genossenschaft oder eines dem Genossenschaftswesen nahestehenden Arbeitgebers? Dann werden Sie bei uns Mitglied. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, wir übernehmen den Rest.

Flyer Arbeitnehmer (4 MB)

Flyer Vermögenswirksame Leistungen in bAV (335 kB)

Warum wir der richtige Partner für Sie sind! (436 kB)

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Ihre Vorteile

  • hohe Garantieleistungen aufgrund einer günstigen Kostenstruktur (geringe Verwaltungskosten und keine Provisions- und Abschlusskosten für Vertriebsleistungen)
  • steuer- und sozialversicherungsfreie Vorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über den "Brutto-Netto-Effekt"
  • persönliche Ansprechpartner auch über den Abschluss hinaus
  • hohe Flexibilität, so können Sie Ihre Beiträge und den Versorgungsbedarf immer an Ihre persönliche und berufliche Entwicklung anpassen
  • Absicherung von Hinterbliebenen und Erwerbsminderung
  • Wahl zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalabfindung

Unser Leistungsrechner für Ihre Vorsorge.

Sie möchten mehr über unsere Vorsorgeleistungen erfahren?

Dann berechnen Sie mit unserem Leistungsrechner, welche garantierte Vorsorge Sie aus unserem Tarif uniFLEX erwarten können. Benötigen Sie eine individuelle Beratung oder haben Sie Fragen zu den Vorsorgebausteinen, dann nehmen Sie mit uns bitte Kontakt auf.

Angaben zur Person

Angaben zum Vertrag

Der uniFLEX-Tarif - die flexible bAV mit Gestaltungsspielraum und staatlicher Förderung.

Tarifmerkmale

Was macht unseren Tarif aus? Sie wählen Ihren persönlichen Vorsorgebaustein aus und können jederzeit die Vorsorge anpassen. Dabei stellen wir Sicherheit und Garantie immer in den Mittelpunkt. Starten können Sie zum Beispiel mit der Absicherung Ihrer Altersrente beginnen und später weitere Vorsorgebausteine wie die Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenabsicherung einschließen.

Flexibilität

Sie können den Beitrag jederzeit an Ihre persönlichen und beruflichen Verhältnisse anpassen. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich. Wie sich die Regelaltersgrenze zukünftig entwickelt, können wir heute noch nicht absehen. Daher ist es umso wichtiger, flexibel reagieren zu können. Wir geben Ihnen die Garantie, den Vertrag bis zum 70. Lebensjahr verlängern zu können.

Vorsorgebausteine

In Ihre Versorgung können Sie auch eine Hinterbliebenenabsicherung für Ihren Ehepartner und Kinder bis zum maximalen 25. Lebensjahr einschließen. Ebenso ist der Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt abgesichert. Sollte kein Hinterbliebener vorhanden sein, zahlen wir ein Sterbegeld im Todesfall aus.

Früh starten lohnt sich

Ihr Arbeitgeber leistet für Sie noch keine Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung, da Sie die Bedingungen (Mindestalter, Mindestdienstjahre etc.) der betrieblichen Regelung (Betriebsvereinbarung) noch nicht erfüllt haben? Kein Problem, denn Sie können bereits jetzt schon selbst über Ihren Arbeitgeber vorsorgen. Sprechen Sie ihn an und klären Sie Ihr Möglichkeiten. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Entgeltumwandlung

2024 können Sie monatlich bis zu 604 Euro steuerfrei einzahlen. Sozialversicherungsfrei sind monatlich bis 302 Euro.

bAV statt VL

Wussten Sie schon, dass Sie auch vermögenswirksame Leistungen - kurz VL - in die bAV einzahlen können? Fast alle Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Umwandlung in betriebliche Altersversorgung, dann sparen Sie Steuern und Sozialgaben.

Formulare & FAQ

Mit unserem uniFLEX-Tarif sind Sie bestens aufgestellt - flexibel, einfach und sicher. Sie wählen Ihren persönlichen Vorsorgebaustein aus und können jederzeit die Vorsorge anpassen. Starten können Sie zum Beispiel mit der Absicherung Ihrer Altersrente, die Sie bei Rentenbeginn auch als einmalige Kapitalauszahlung erhalten können. Neben der Altersrente können Sie jederzeit auch eine Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenabsicherung dazu wählen. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Flyer Arbeitnehmer (4 MB)

Die Anmeldung erfolgt durch eine von Ihnen und dem Arbeitgeber unterschriebene Beitrittserklärung. Falls Sie zusätzlich die Erwerbsminderungsrente absichern wollen, wird Ihr Antrag um eine kurze Gesundheitserklärung ergänzt.

Beitrittserklärung (251 kB)

Erklärung Gesundheitszustand (114 kB)

Die Beiträge werden in der Regel für das laufende Kalenderjahr vom Arbeitgeber spätestens bis zum 31. März entrichtet. Die Beitragszahlung endet mit der Beendigung der Mitgliedschaft sowie mit Ablauf des Monats, in dem der Versicherungsfall eintritt. Klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber, wie die Beitragszahlung bei Ihnen intern abgebucht wird.

Kurz gesagt, Sie haben drei Möglichkeiten: Fortführung beim neuen Arbeitgeber, Übertragung des Deckungskapitals auf eine neue Versorgung oder die private, auch beitragsfreie Fortführung. Rufen Sie uns dazu am besten an. Erhalten wir von Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber die Abmeldung, nehmen wir mit Ihnen schriftlich Kontakt auf. 

Merkblatt Arbeitgeberwechsel (401 kB)

Kein Problem. Enden die Gehaltszahlungen im Zusammenhang mit der Elternzeit, bei längerer Krankheit oder bei unbezahltem Urlaub, kann der Pensionskassen-Vertrag mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden. Die Beitragszahlung kann selbstverständlich auch ruhen. Damit Sie die für Sie passende Lösung finden, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Email.

Merkblatt Elternzeit (880 kB)

Anspruch auf eine Altersrente besteht, wenn Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und spätestens nach Vollendung des 67. Lebensjahres. Statt der lebenslangen Altersrente können Sie auch die einmalige Kapitalabfindung wählen. Eine vorgezogene Altersrente kann jederzeit ab Vollendung des 60./62. Lebensjahres abgerufen werden, sobald Sie aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden sind. 

Enthält Ihr Pensionskassen-Vertrag eine Erwerbsminderungsrente wird immer dann gezahlt, wenn durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine teilweise oder volle Erwerbsminderung festgestellt und hierüber ein entsprechender Bescheid erteilt wurde. Ein solcher Bescheid löst bei uns immer die volle Erwerbsminderungsrente aus; unabhängig davon, ob der gesetzliche Rentenversicherungsträger die teilweise oder aber die volle Erwerbsminderung festgestellt hat.

Leitfaden für zukünftige Leistungsempfänger (822 kB)

FAQ Leistungsempfänger (142 kB)

Nein, Sie können zum Rentenbeginn alternativ auch die einmalige Kapitalabfindung wählen (soweit Sie die Voraussetzungen je Tarifgeneration dafür erfüllen). Entscheiden Sie sich für die Kapitalabfindung, müssen Sie uns gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber darüber informieren. Bitte beachten Sie, dass bei unseren älteren Tarifen eine dreijährige Antragsfrist gilt. Bei dem Tarif uniFLEX ist der Antrag 11 Monate vorher einzureichen.

Antrag auf Kapitalabfindung (249 kB)

Merkblatt Kapitalabfindung und Steuern (Alttarife) (512 kB)

Merkblatt Kapitalabfindung und Steuern (uniFLEX-Tarif) (586 kB)

Leitfaden für zukünftige Leistungsempfänger (822 kB)

FAQ Leistungsempfänger (142 kB)

Das hängt ganz davon ab, wie die Beiträge in der Anwartschaftszeit an uns abgeführt worden sind und ob steuerliche Vorteile genutzt werden konnten. Daraus ergibt sich dann die steuerliche Behandlung Ihrer Leistung. Sind Sie gesetzlich kranken- und pflichtversichert, dann werden auf die Leistung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unter Berücksichtigung von Freibeträgen bzw. Freigrenzen fällig.

Merkblatt Altersrente und Steuern (385 kB)

Merkblatt Kapitalabfindung und Steuern (Alttarife) (512 kB)

Merkblatt Kapitalabfindung und Steuern (uniFLEX-Tarif) (586 kB)

Leitfaden für zukünftige Leistungsempfänger (822 kB)

FAQ Leistungsempfänger (142 kB)

Versterben Sie in der Ansparphase, erhalten Ihre Hinterbliebenen - Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder, nicht ehelicher Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft (gilt nur für den Tarif uniFLEX) - eine Hinterbliebenenrente bzw. eine Waisenrente, sofern dieser Vorsorgebaustein "Hinterbliebenenrente" abgesichert ist. Ist die Hinterbliebenenversorgung nicht eingeschlossen oder Hinterbliebene gemäß des so genannten engen Hinterbliebenenbegriffs sind nicht vorhanden, dann gewähren wir im Todesfall ein Sterbegeld. Entscheiden Sie sich zum Rentenbeginn für die lebenslange Rentenzahlung, dann sind Ihre Hinterbliebenen gemäß Hinterbliebenenbegriff abgesichert und erhalten bei Tod eine Hinterbliebenenrente. 

Merkblatt Altersrente und Steuern (385 kB)

Allgemeine Informationen zur Pensionskasse gemäß § 234I VAG

Neben Altersrentenleistungen werden in allen Tarifen auch Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenrentenleistungen angeboten. Darüber hinaus gewährt die PENSIONSKASSE ein Sterbegeld, wenn keine Rentenzahlung geflossen ist und keine Hinterbliebenenrenten anfallen. Sämtliche Leistungen müssen bei der PENSIONSKASSE beantragt werden.

Hat das Mitgliedschaftsverhältnis vor dem 01.01.2012 begonnen, kann die Altersrentenleistung bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres abgerufen werden. In den Tarifen kann die Altersrentenleistung mit Vollendung des 67. Lebensjahres abgerufen werden.

 

In allen Tarifen kann eine vorgezogene Altersrente in Anspruch genommen werden. Eine vorgezogene Altersrente liegt vor, wenn die Altersrentenleistung vor Vollendung des 67. bzw. vor Vollendung des 65. Lebensjahres (bei Mitgliedschaft vor dem 01.01.2012) abgerufen wird.

Wird eine vorgezogene Altersrente gewählt, verringert sich die Leistung für jeden Monat des Rentenbezugs vor Vollendung des 65. Lebensjahres um den im jeweiligen Tarif hierfür festgelegten Abschlag.

Informationen zur Versorgung gemäß § 234m und §234n

Für die mit dem Altersversorgungssystem verbundene Risiken sowie deren Art und Aufteilung trägt die PENSIONSKASSE als Versicherungsunternehmen die versicherungstechnischen, finanziellen und sonstigen Risiken in Verbindung mit der Durchführung der Altersversorgung.

Im Rahmen der versicherungstechnischen Kalkulation der Tarife trägt die PENSIONSKASSE die so genannten biometrischen Risiken, d.h. die Risiken der Langlebigkeit, der Invalidität und des Todes mit versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Die biometrischen Risiken werden vorsichtig kalkuliert und jährliche durch versicherungsmathematische Analysen überwacht.

In finanzieller Hinsicht besteht vorrangig das Risiko, dass der in den jeweiligen Tarifen garantierte Rechnungszins nicht erwirtschaftet wird. Um diesem Risiko zu begegnen, verfolgt die PENSIONSKASSE im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine sicherheitsorientierte Vermögensanlage, die fortlaufend überprüft und erforderlichenfalls an die Kapitalmarktsituation angepasst wird.

Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage bestehen vorrangig aus Marktrisiken,  Liquiditätsrisiken, Bonitätsrisiken sowie Währungsrisiken. Diese Risiken sind untrennbar mit den Chancen der Vermögensanlage verbunden und deshalb im Grundsatz unvermeidbar und werden insbesondere mittels Stresstests, Prognoserechnungen sowie Portfolio- und Performanceanalysen überwacht.

 

Unser Team für Ihre Fragen

Sie haben Fragen zu Ihrem Pensionskassen-Vertrag? Oder Sie stehen vor der Entscheidung, eine betriebliche Altersversorgung abzuschließen? Dann nehmen Sie bitte mit unserem Team Versicherungen Kontakt auf. 

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen Sie unter der Service-Rufnummer 0251 74998 61.

Fragen an das Team Versicherungen