Kapitalanlagenverwaltung und Anlagegrundsätze
Ein professionelles Anlagemanagement mit einem risikobewussten und disziplinierten Vorgehen steht bei uns im Mittelpunkt unserer Kapitalanlageverwaltung. Wir gehen mit größter Sorgfalt vor, um unkalkulierbare Risiken zu vermeiden. Die Anlage dürfen wir nur unter Beachtung einer ausreichenden Risikotragfähigkeit vornehmen. Hier gelten die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben für uns als regulierte Pensionskasse.
Nach § 234i des Versicherungsaufsichtsgesetzes müssen Pensionskassen spätestens vier Monate nach Ende eines Geschäftsjahres und unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der Anlagepolitik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik vorlegen. In der Erklärung ist auf das Verfahren der Risikobewertung und Risikosteuerung einzugehen, ebenso auf die Strategie sowie auf die Frage, wie die Anlagepolitik ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belangen ausreichend Rechnung trägt.
Mehr Details über unsere Grundsätze der Anlagepolitik erfahren Sie hier.
Grundsätze der Anlagepolitik September 2024 (685 kB)
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