Rentner oder kurz davor?

Sie haben Fragen zu Ihrer Rente? Oder Sie planen den Rentenbeginn. Dann rufen Sie uns an.

Wir stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie ausführlich.

Erste Details erfahren Sie auch hier.

FAQ Leistungsempfänger (161,0 kB)

Leitfaden für zukünftige Leistungsempfänger (842,9 kB)

Merkblatt Altersrente und Steuern (386,6 kB)

Antrag auf monatliche Rente (811,3 kB)

Fragen zur bAV

Hier finden Sie wichtige Informationen.

Lebenslange Rente

Wir zahlen lebenslange Alters- und Hinterbliebenrenten oder auch Erwerbsminderungsrenten aus. Die Hinterbliebenenrente wird nach dem Tod unseres Mitgliedes als Witwen-, Witwer- oder Waisenrente gewährt. Eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG werden Ehegatten gleichgestellt. In unserem uniFLEX Tarif sind auch die Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft zusätzlich abgesichert. Welche Leistung wir im Einzelfall zahlen, ist von Ihrer vereinbarten Vorsorge im Leistungszeitpunkt abhängig, wir unterstützen Sie zu jeder Zeit.

Kapitalabfindung

Statt der lebenslangen Rente können Sie sich zu Ihrem Rentenbeginn auch eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen. Diese ist möglich, wenn das Versicherungsverhältnis mindestens zwölf Jahre bestanden hat und der Antrag auf Kapitalabfindung mindestens drei Jahre (bei unserem uniFLEX Tarif sind es nur 11 Monate) vor Beginn der Rentenzahlung gestellt wird. Bei Eintritt von Erwerbsminderung oder Tod vor der Auszahlung verfällt der Anspruch auf die Kapitalabfindung zu Gunsten der jeweiligen Rentenleistung.

Steuern und Sozialabgaben

Auf Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Unsere Hinweise und Berechnungen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung Ihrer Leistungen sind nur vorläufige Werte. Wenn Sie wissen möchten, mit welchen Abgaben Sie rechnen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Krankenkasse.

Rente oder Kapital

Wie entscheiden Sie sich?

Kurz vor Ihrem Rentenbeginn entscheiden Sie, welche Leistung aus Ihrer Anwartschaft am besten zu Ihrer persönlichen Lebensplanung passt. Wenn Sie mehrere Verträge bei uns haben, können Sie sich pro Vertrag auch unterschiedlich entscheiden.

 

Oft ist der Renteneintritt der ideale Zeitpunkt, um sich einen lang gehegten Wunsch zu erfüllen oder eine Immobilie zu entschulden. Hier kann die Kapitalabfindung unterstützen. Bitte beachten Sie bei unseren älteren Tarifen die bis zu dreijährige Antragsfrist.

Mit der lebenslangen Rente sichern Sie sich dagegen ein zusätzliches Einkommen, jeden Monat, so lange Sie leben. Was am besten zu Ihnen passt, entscheiden Sie.

Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag oder Ihren Leistungen zum Rentenbeginn? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. 

Sie erreichen uns hier: 0251 74998 62

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

FAQ

Für die termingerechte Auszahlung Ihrer Leistung benötigen wir von Ihnen vier Wochen vor dem Auszahlungstermin folgende Informationen:

  1. Krankenversicherungsstatus

  2. Kontoverbindung

  3. Steuer-Identifikationsnummer

  4. Kopie des Personalausweises

  5. Aktueller Nachweis über den Familienstand

  6. Kopie des Rentenbescheides oder schriftliche Abmeldung des Arbeitgebers.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, dann unterliegt Ihre Rente oder Kapitalabfindung der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sollten Sie dagegen privat kranken- und pflegeversichert sein, gilt dies nicht.

Wenn wir Ihnen Ihre Rente zum ersten Mal auszahlen oder Sie sich für die Kapitalabfindung entscheiden, müssen wir Ihrer Krankenkasse diesen Versorgungsbezug melden. Sollte Ihre Rente beitragspflichtig sein, übernehmen wir monatlich die Abführung an Ihre Krankenkasse. Bei der Kapitalabfindung übernehmen wir dies nicht, hierzu meldet sich dann Ihre Krankenkasse.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, wenn bestimmte Freibeträge bzw. Freigrenzen überschritten werden. Ihre Krankenkasse meldet uns, wie wir hier vorgehen müssen.

Renten- und Kapitalleistungen, die Sie von uns beziehen, sind grundsätzlich zu versteuern, jedoch steht dies in Abhängigkeit zur abgeführten Beitragszahlung und Steuerbehandlung.

Steuern führen wir jedoch nicht für Sie ab. Die Besteuerung erfolgt über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung. Sie erhalten von uns immer im Frühjahr des Folgejahres eine Steuerbescheinigung. Bei der Kapitalabfindung nehmen wir einmalig eine Meldung an Ihr Finanzamt vor.

In diesem Fall prüfen wir, ob Hinterbliebenenleistungen eingeschlossen sind. Ist dies der Fall, zahlen wir im Todesfall Hinterbliebenenleistungen in Form einer Rente an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen aus.

Sobald Sie das 60. bzw. 62. Lebensjahr vollendet haben - abhängig vom Beginn Ihres Pensionskassen-Vertrages - und Sie aus dem aktiven Erwerbsleben ausgeschieden sind, können Sie auch vorzeitig Ihre Leistung abrufen. Sie können wählen zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalleistung. Gewisse zeitliche Mindestlaufzeiten sind jedoch bei der Kapitalleistung zu beachten.