Rentner
Aktuelles
Pressemitteilung zum Vorstandswechsel
Krankenversicherung der Rentner (Umsetzung Freibetrag)
Andreas Schwarze scheidet als ehrenamtlicher Vorstand zum 31.Dezember 2020 aus
Rentenperspektive 12/2020
Kontakt
PENSIONSKASSE
Deutscher Genossenschaften VVaG
Willy-Brandt-Weg 25
48155 Münster
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Unsere Geschäftszeiten sind
Montag bis Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und Freitag
von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Telefon: 0251 74998-0
Fax: 0251 74998-40
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Leistungshöhe
Leistungshöhe
Wie errechnet sich die Leistung?
Grundsätzlich berechnen sich unsere Leistungen nach den eingezahlten Beiträgen.
In der Grundversicherung 2005, der Individualversicherung 2005 und im Tarif uniFLEX werden die jährlichen Beiträge in jährliche Rentenbausteine umgerechnet. Die Summe der Rentenbausteine über die gesamte Versicherungsdauer ergibt die jährliche bzw. monatliche Rentenzahlung.
Was sind Gewinnzuschläge?
Jedes Jahr lässt die Pensionskasse ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellen. In diesem Gutachten wird u. a. ermittelt, wie hoch die Überschüsse aus den Vermögensanlagen und den statistischen Annahmen (Lebenserwartung, Erwerbsminderungs- und Sterbewahrscheinlichkeiten) sind.
Ein sich eventuell ergebender Überschuss wird auf Beschluss der Mitgliederversammlung unter dem Begriff „Gewinnverwendung“ auf die Anwartschaften* und die laufenden Renten verteilt.
* Von einer Anwartschaft ist die Rede bei einem rechtlich gesicherten Anspruch auf ein Recht (z. B. Rentenanspruch), wenn dessen Voraussetzungen noch nicht (voll) erfüllt sind.
Verändern sich die Renten oder bleiben sie statisch?
Siehe hierzu die Antwort zur Frage „Was sind Gewinnzuschläge?“
Werden andere Renten angerechnet?
Eine Anrechnung von Renten, die von anderen Versorgungsträgern gezahlt werden, erfolgt auf unsere Leistungen nicht.
Hinterbliebene
Hinterbliebene
Ist meine Familie versorgt?
Soweit bei der Auswahl der Risikobausteine die Hinterbliebenenversorgung einbezogen wurde, besteht ein Anspruch auf Leistungen im Todesfall.
Höhe der Hinterbliebenenrente:
Witwen- oder Witwerrente | 60 %* | |
Vollwaisenrente | 30 %* | **) |
Halbwaisenrente | 15 %* | **) |
* der Mitgliedsrente, auf die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch oder Anwartschaft hatte.
**) Tarif uniFLEX: 15 %
Die Obergrenze beträgt aber insgesamt 100%, so dass eine Witwe oder ein Witwer mit 3 Kindern nicht 105% erhält, sondern bei 100% eine Kappung erfolgt.
Kann mein Lebenspartner auch Leistungen erhalten?
Eingetragene Lebenspartner erhalten – wie hinterbliebene Ehepartner - einen Hinterbliebenenrentenanspruch.
Kann sich mein Ehepartner auch bei der Pensionskasse versichern?
Sofern ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Genossenschaft vorliegt, ja. Ansonsten ist ein Beitritt zur Pensionskasse nicht möglich.
Macht die Pensionskasse auch für Unverheiratete Sinn?
In jedem Fall sollten auch Ledige der Pensionskasse beitreten. Sie benötigen die von der Pensionskasse angebotenen Leistungen ebenso wie Verheiratete. Dies bezieht sich insbesondere auch auf den Erwerbsminderungsschutz. Im Tarif uniFLEX ist unter Umständen auch die Hinterbliebenenversorgung des nicht ehelichen Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt möglich.
Fälligkeit der Leistungen
Fälligkeit der Leistungen
Wann bekomme ich eine Altersrente?
Anspruch auf eine Altersrente besteht, wenn Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und die Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beginnt, spätestens nach Vollendung des 67. Lebensjahres.
Wann bekomme ich eine vorgezogene Altersrente?
Eine vorgezogene Altersrente kann jederzeit ab Vollendung des 60./62.* Lebensjahres abgerufen werden. Bedingung hierfür ist aber, dass das der Mitgliedschaft zugrunde liegende Arbeitverhältnis beendet wurde.
Die vorgezogene Altersrente ist niedriger als die Altersrente, die man mit 67 Jahren erhält. Damit wird die verlängerte Rentenzahldauer ausgeglichen.
Wann bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente?
Eine Erwerbsminderungsrente** wird immer dann gezahlt, wenn durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine teilweise oder volle Erwerbsminderung festgestellt und hierüber ein entsprechender Bescheid erteilt wurde.
Ein solcher Bescheid löst bei uns immer die volle Erwerbsminderungsrente aus; unabhängig davon, ob der gesetzliche Rentenversicherungsträger die teilweise oder aber die volle Erwerbsminderung festgestellt hat.
* abhängig vom Vertragsbeginn
** Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung um eine teilweise Absicherung gegen den Verlust des Einkommens infolge einer Invalidität.
Wann fließt eine Hinterbliebenenrente?
Die Hinterbliebenenrente setzt ein, wenn das Mitglied verstorben ist und unterhaltsberechtigte Hinterbliebene (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, ggf. nicht ehelicher Lebensgefährte, Kinder) hinterlässt. Die Leistungen müssen beantragt werden (Vorlage der Sterbeurkunde etc.).
Wann bekomme ich eine Kapitalabfindung?
Abgefunden werden können ausschließlich die Ansprüche auf Alters- bzw. vorgezogene Altersrente. Bedingung für die Auszahlung ist, dass der Antrag mindestens 3 Jahre (Tarif uniFLEX: 11 Monate) vor dem gewünschten Auszahlungstermin eingereicht wird und die Vertragslaufzeit mindestens 15 Jahre + 1 Monat beträgt.
Der Antrag wird formlos vom Arbeitgeber gestellt. Der Arbeitnehmer stimmt diesem Antrag lediglich zu. Nicht abfindbar sind Renten, die nach § 10 a EStG (Riester-Renten) gefördert wurden.
Der Auszahlungstermin der beantragten Kapitalabfindung soll verschoben werden?
Soll der im Kapitalabfindungsantrag vorgegebene Abfindungstermin verschoben werden, ist Folgendes zu beachten:
- Grundversicherung „alt": Eine Verschiebung der Kapitalabfindung ist auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich, soweit zwischen dem Eingang des ursprünglichen Abfindungsantrages und dem neuen Auszahlungstermin weiterhin eine 3-Jahresfrist gewahrt bleibt.
- Grund- und Individualversicherung 2005: Eine Verschiebung der Kapitalabfindung ist auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Mit Eingang des Verschiebungsantrages beginnt die 3-Jahresfrist erneut zu laufen. Soweit im Falle der Grundversicherung 2005 ein zusätzlicher Vertrag im Rahmen der Grundversicherung „alt" besteht, verbleibt es insgesamt bei der Regelung zur Grundversicherung „alt" (vgl. oben).
- Tarif uniFLEX: Eine Verschiebung der Kapitalabfindung ist auf Antrag des Arbeitgebers mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Ein Antrag auf Änderung des Auszahlungstermins bedarf der Zustimmung der Kasse. Der Antrag auf Änderung des Auszahlungstermins muss mindestens 3 Monate vor dem geänderten Auszahlungstermin gestellt werden.
Wann wird Sterbegeld gezahlt?
Sterbegeld in Höhe der vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge, maximal jedoch 7.669 Euro, wird nur gezahlt (an die Erben), wenn keine Rente geflossen ist und keine Hinterbliebenen eine Rente abrufen können.
Welche Unterlagen müssen im Leistungsfall eingereicht werden?
Für den Abruf von Leistungen ist ein formloser Antrag erforderlich.
Diesem Antrag sollte in jedem Fall beigefügt werden:
- eine Kopie des gültigen Personalausweises,
- die Bankverbindung,
- die Krankenkassendaten,
- die steuerliche Identifikationsnummer
- der Nachweis der Elterneigenschaft*
- Angabe der Rentenversicherungsnummer
- Kopie der Heiratsurkunde
* Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag. Eltern müssen den Nachweis für Kinder erbringen. Das Gesetz schreibt keine konkrete Form des Nachweises vor. Berücksichtigt werden Urkunden wie z. B. Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch des Standesamtes usw.
Bei Altersrenten reicht eine Vorlaufzeit von 8 Wochen vor Rentenbeginn, um eine termingerechte Auszahlung sicherzustellen.
Je nach Rentenart können aber zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Steuern und Sozialversicherung auf Leistungen
Steuern und Sozialversicherung auf Leistungen
Welche Steuern werden auf die Renten fällig?
Für die Besteuerung unserer Rentenleistungen gibt es zwei Verfahren.
1. Sofern die Beiträge zur Finanzierung der Rentenleistungen pauschal oder individuell versteuert wurden, unterliegt nur der vom Alter bei Renteneintritt abhängige Ertragsanteil* der Besteuerung. Dieser beträgt z. B. im 65. Lebensjahr 18%.
* Die Höhe des Ertragsanteils einer Rente, also der Zins, der in den Rentenzahlungen enthalten ist, wird mithilfe eines Prozentsatzes gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ermittelt. Für die Höhe des Ertragsanteils ist bei lebenslänglichen Renten das Renteneintrittsalter entscheidend. Je früher der Eintritt erfolgt, umso höher wird der Ertragsanteil angesetzt.
2. Wurde die Leistung aus steuerfreien Beiträgen aufgebaut, muss die Rente folgerichtig der vollen Steuer unterworfen werden.
Aufgrund der uns vom Arbeitgeber übermittelten Informationen darüber, wie er die Beiträge versteuert oder nicht versteuert hat, können wir die Quote der voll- bzw. der ertragsanteilssteuerpflichtigen Rente ermitteln und teilen sie dem Rentenempfänger bei Renteneintritt mit. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für das Finanzamt.
Welche Sozialversicherungsbeiträge werden für die Renten fällig?
Im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze* müssen von der Rentenzahlung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Wir als Rentenzahlstelle, müssen die entsprechenden Beiträge an die zuständige Krankenkasse abführen. Ab 1. Januar 2018: steuerlich geförderte Riester-Renten werden künftig nicht mehr mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet.
* Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Bruttolohn- oder Rentenbetrag, von dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird von der Bundesregierung jährlich angepasst.
Warum muss die Elterneigenschaft* nachgewiesen werden?
Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag.
Insofern müssen wir prüfen, ob Kinder vorhanden sind, die dann zu einer Reduzierung des Pflegeversicherungssatzes führen.
* Das Gesetz schreibt keine konkrete Form des Nachweises vor. Berücksichtigt werden Urkunden wie z. B. Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch des Standesamtes usw.
Welche Steuern werden auf Kapitalabfindungen fällig?
Das Berechnungsverfahren für die Steuer bei Kapitalauszahlungen ist ausgesprochen kompliziert.
Stark vereinfacht kann man sagen, dass die Teile der Kapitalabfindung, die auf versteuerten Beiträgen beruhen, steuerfrei ausgezahlt werden. Die Teile der Kapitalabfindung, die aus unversteuerten Beiträgen stammen, werden der vollen Steuer unterworfen. Darüber hinaus können noch weitere Faktoren zu steuerrechtlichen Leistungen führen.
Hier sollten Sie gegebenenfalls ein Gespräch mit uns suchen.
Da wir keine steuerliche Beratung vornehmen dürfen, nehmen Sie bitte für ausführliche steuerliche Auskünfte Kontakt mit einem Steuerberater auf.
Welche Sozialversicherungsbeiträge werden auf Kapitalabfindungen fällig?
Seit dem 1.1.2004 müssen auch von Kapitalauszahlungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden. Wir sind gesetzlich verpflichtet, derartige Kapitalzahlungen an die Krankenkasse zu melden. Die Beitragszahlungen müssen Sie dann selbst vornehmen.
Abschläge bei Rente mit 63
Abschläge bei Rente mit 63
In der gesetzlichen Rentenversicherung kann seit kurzem von einem bestimmten Personenkreis (besonders langjährig Versicherte) die Rente - vorgezogen - mit 63 Jahren ohne Abschläge bezogen werden.
Ist die betriebliche Altersvorsorge auf einen regulären Renteneintritt mit 65 Jahren ausgelegt, werden - trotz dem jetzt möglichen früheren Bezug einer ungekürzten gesetzlichen Rente - versicherungsmathematische Abschläge in Abzug gebracht, wenn der Mitarbeiter die Betriebsrente früher bezieht.
Einen Anspruch auf die Einführung einer derartigen Sonderregel, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, hat der Arbeitnehmer nicht.
Bei unserer Pensionskasse gibt es versicherungsmathematische Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbezug: 0,4 % für jeden Monat des Rentenbezugs vor Vollendung des 65. Lebensjahres.
Allerdings gewähren wir auch versicherungsmathematische Zuschläge für eine spätere Inanspruchnahme der Rente: 0,4 % für jeden Monat der Nichtinanspruchnahme der Rente nach Vollendung des 65. Lebensjahres (bei der Grundversicherung - alt - 0,5 %).
(Bei dem Tarif uniFLEX beträgt der versicherungsmathematische Abschlag bzw. Zuschlag 0,3 % pro Monat)