Rentner
Aktuelles
Pressemitteilung zum Vorstandswechsel
Krankenversicherung der Rentner (Umsetzung Freibetrag)
Andreas Schwarze scheidet als ehrenamtlicher Vorstand zum 31.Dezember 2020 aus
Rentenperspektive 12/2020
Kontakt
PENSIONSKASSE
Deutscher Genossenschaften VVaG
Willy-Brandt-Weg 25
48155 Münster
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und Freitag
von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Telefon: 0251 74998-0
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Kapitalabfindung
Auf Antrag des Arbeitgebermitglieds kann mit Zustimmung des ordentlichen Mitglieds (des Mitarbeiters) anstelle der Altersrente oder der vorgezogenen Altersrente eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Außerordentliche oder beitragsfreie Mitglieder sind selbst antragsberechtigt.
Eine Kapitalabfindung ist möglich, wenn das Versicherungsverhältnis mindestens zwölf Jahre bestanden hat und der Antrag auf Kapitalabfindung mindestens drei Jahre (bei Tarif uniFLEX 11 Monate) vor Beginn der Rentenzahlung gestellt wird.
Bei Eintritt von Erwerbsminderung oder Tod vor dem Auszahlungstermin verfällt der Anspruch auf die Kapitalabfindung zu Gunsten der jeweiligen Rentenleistung.
Die Kapitalabfindung kann sowohl bei der Grundversicherung 2005 als auch bei der Individualversicherung 2005 und dem Tarif uniFLEX gewählt werden.