Für die persönliche Vorsorge mit selbst finanzierten Beiträgen (z. B. Entgeltumwandlung*) können Ihre Mitarbeiter die Individualversicherung 2005 wählen.
In besonderen Fällen können auch Sie als Arbeitgeber diese Versicherung finanzieren.
Welche individuelle Lösung in dieser Hinsicht für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen am vorteilhaftesten ist, darüber beraten wir Sie gern.
Die Individualversicherung 2005 wird gewählt, wenn
- Ihr Mitarbeiter über seinen Anteil in der Grundversicherung 2005 hinaus die Entgeltumwandlung nutzen will
- Ihr Mitarbeiter freiwillig neben der Grundversicherung 2005 höhere Beiträge einzahlen möchte
- ein gemäß § 10 a EStG geförderter Beitrag eingezahlt werden soll (Riester-Rente)
- eine Aufnahme in die Grundversicherung 2005 wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr möglich ist
- Beiträge des Arbeitgebers aus einer tariflich vereinbarten Regelung fließen sollen
- ein Einmalbetrag (z. B. aus einer Abfindung) eingezahlt werden soll
- Ihr Mitarbeiter einen bestehenden Vertrag zur bAV an die PenkaDG übertragen möchte
Ihr Mitarbeiter kann flexibel zwischen den folgenden Risikobausteinen wählen:
- Altersrente (vorgezogene Altersrente)
- Altersrente (vorgezogene Altersrente) und Erwerbsminderungsrente
- Altersrente (vorgezogene Altersrente) und Hinterbliebenenrenten
- Altersrente (vorgezogene Altersrente), Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten
Vorteil: Die Kombination kann während der Vertragslaufzeit durchaus gewechselt werden.
Somit kann Ihr Mitarbeiter auch die Individualversicherung 2005 an seine jeweilige Lebenssituation anpassen.
In der Individualversicherung 2005 ist die Kapitalabfindung ebenfalls möglich. Ausgenommen hiervon sind lediglich Ansprüche, die nach § 10 a EStG (Riester-Rente) gefördert wurden.
* Der Arbeitnehmer lässt einen Teil seines Bruttogehaltes in Ansprüche auf Zahlungen von Beiträgen zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln.